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Was soll das bewirken?
Absenken geht nicht. Denn die Jugendfreigaben werden auch vom Jugendschutzgesetz gefordert. (z.B. für den Fall, dass eine Veranstaltung länger als 22.00 Uhr dauert, Übertragung der Verantwortung durch die Erziehungsberechtigten usw.)
Ein Anheben des Übergangsalters bringt lediglich einen unnötigen Verwaltungsaufwand für Freigaben.
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