Zitat:
|
Zitat von long-pips
Wie du siehst mal wieder reine auslegungssache des OSR / SR. du kannst glück haben und keiner beschwehrt sich. es kann aber auch anders rum laufen.
4.5 Das Blatt selbst, jede Schicht innerhalb des
Blattes und jede Belag- oder Klebstoffschicht
auf einer zum Schlagen des Balles benutzten
Seite müssen durchlaufend und von gleichmäßiger
Dicke sein.
Der belag ist micht mehr in einem stück und durchlaufend wenn ein stück eingesetzt wurde.
4.7 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit
des Belags oder der Gleichmäßigkeit
seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung,auf Abnutzung oder Verblassen
zurückzuführen sind, können zugelassen werden,
sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche
nicht entscheidend verändern.
wie du siehst, können zugelassen werden. und wie mann die entscheidende veränderung der spieleigenschaften deffiniert ist auch wieder so ne sache.
...
|
Da muss ich jetzt aber mal einhaken. Wenn ein Teil des Belages in der Mitte ausbricht, dann ist das
1. keine geringfügige Abweichung (wurde hier im Forum schon öfter erläutert)
2. nicht durch Abnutzung oder Verblassung verursacht. Abnutzung meint z. B. Abrieb oder bei einem klebrigen Belag, wenn die Klebrigkeit nachlässt.
Im geschilderten Fall muss der SR/OSR, sofern er den Zustand des Belages bemerkt, diesen beanstanden. Leider gibt es auch SR/OSR, die verschiedene Dinge nicht so genau nehmen, aber das ist dann regelwidrig.