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Alt 12.03.2026, 13:04
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Mephisto Mephisto ist offline
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!! AW: Quo Vadis DTTB?

Es hilft auch ein Blick in die Satzung. Hier stellt sich dann die Frage, wie ernst diese von den Verantwortlichen genommen wird oder ob das nur als ProForma auf dem Papier steht und unterwandert wird.

Vorab, ich habe mir von dem Verantwortungswechsel an der Spitze versprochen, aus dem Filz rauszukommen, Compliance-Fragen zu stellen, mehr Transparenz und Demokratie in die Verbandsstruktur und -prozesse zu bringen.

An manchen Stellen habe ich immer noch Hoffnung, manches muss man auch erst einmal intern klären und kann es nicht gleich öffentlich austragen, aber gerade in Fragen demokratische Verbandsführung und Werte vergrößern sich meine Bedenken, wenn es zunehmend Hinweise gibt, dass der gemeinnützige Verband zunehmend wie ein Wirtschaftsunternehmen Top-Down geführt wird und sich nicht mehr die Fragen stellt, wo Geld herkommt und inwiefern das von den Werten vereinbar ist.

Es ist voll ok, TT zu verwerten, aber nicht um jeden Preis losgelöst von Satzungsaufgaben und Werteorientierung. Gerade für einen einen eingetragenen und gemeinnützigen Verein mit öffentlichem Auftrag. Ansonsten ist "Good Governance" nur ein Lippenbekenntnis als Hülle ohne gelebten Inhalt, hat eher einen PR-Charakter wie in so manchen privatwirtschaftlichen Unternehmungen (Code of conduct), ist Show und "White Washing", statt es im Verband zu verinnerlichen und zu leben. Bitte mal genau bedenken, für wen und in welchem Auftrag man agiert.

Dabei lohnen sich auch Verweise auf Ethikordnung, DOSB (als Mitglied) und rechtliche Gutachten der Sporthochschule Köln.

Diskrepanzen sehe ich bei:

Demokratische Verbandsführung (zu wenig Ehrenamt, zu männlich, zu wenig tatsächliche Mitbestimmung). Auch ein Vorstandsvorsitzender führt "nur" die Geschäfte im Rahmen seiner Leitplanken. Höchste Institution ist die Versammlung und danach der ehrenamtliche (?) Vorstand. Es sind sehr viel Hauptamtliche in eigentlich ehrenamtlich gedachten Gremien. Wird hier wirklich beteiligt oder geht es ums abnicken? Zudem sind die Gremien, Ressorts und Ausschüsse sehr männlich dominiert.

Transparenz (Infos gibt es oft nur häppchenweise oder gar nicht, wenn man nicht selbst in Gremien ist oder der öffentliche Druck zu groß wird). Transparenz ist nicht nur PR der selbst gewählten Inhalte. An vielen Stellen würde tatsächliche Transparenz und Beteiligung dazu beitragen, dass weniger kritisiert wird und gemeinsam mehr Dinge im Sinne der Sportart vorangetrieben werden könnten.

Compliance. Den Filz und die Vetternwirtschaft einschränken. Faire Vergabe. Zu große Vermischung von Ämtern und privatwirtschaftlichen Interessen bzw. einer PPP (Private-Public-Partnership). Beispiele gibt es zu Genüge rund um mytt und andere.

Werteorientierung: Antidiskriminierung. Hier hat der DTTB bei seiner Satzungsänderung 2024 leider versäumt, wie andere Spitzensportverbände klarere Formulierungen für Vielfalt und gegen Diskriminierung in seine Satzung aufzunehmen. Trotzdem gibt auch die jetzige Satzung einen klaren Handlungsauftrag (siehe auch Ethikordnung: https://www.tischtennis.de/fileadmin...estag_2024.pdf), sich gerade auch gegen Rechtsextremismus und andere -ismen klar zu positionieren. Gerade auch, wenn man mit DOSB, Dachverbänden etc. z.B. an gemeinsamen Aktionen wie dem Tag gegen Rassismus teilnimmt. Im Sport herrscht mancherorts noch der Irrglauben und Mythos von einem "Neutralitätsgebot", auf dass sich Rechtextremisten und auch der neue rechtsextrem offene DTTB-Sponsor Thelen mit seiner Forderung nach einem Aufbrechen der "Brandmauer" gerne berufen. Hier kann man sich bezogen auf Vereins- und Verbandsrecht mal mit dem Gutachten von Prof. Nolte von der DSHS Köln aus dem Jahr 2024 auseinandersetzen (https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/..._Verhalten.pdf). Gerade auch die Deutsche Tischtennis-Jugend (DTTJ) kann sich hier auch mit dem Material "Mythos Neutrakitätsgebot" des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) auseinandersetzen (https://www.dbjr.de/artikel/mythos-n...-in-der-praxis). Gemeinnützige Vereine wie der DTTB sollten sich hier auch mal näher mit dem Grundgesetz und daraus abgeleiteten Beratungsangeboten für Vereine auseinandersetzen (https://www.aufstehen-gegen-rassismu...alitaetsgebot/). Selbstverpflichtend sollte die Anwendung von DOSB/DSJ in der DTTB-Praxis sein (https://www.dsj.de/themen/demokratie...ismus-im-sport, https://www.dosb.de/themen/werte-des...und-demokratie, https://www.dosb.de/themen/werte-des...menschenrechte). Die Kooperation mit Thelen ist jedenfalls ein Schlag ins Gesicht für Alle, die den Tischtennissport als diskriminierungsfreie Zone im Sinne der DTTB-Satzung begreifen.

Werteorientierung: Abgrenzung Wettspiel. Auch hier hat es TT letztes Jahr in die Medien geschafft, dass der DTTB sich als Sponsor (mit freundlicher Unterstützung von Dima) einen Wettanbieter für Cups mit teils journalistisch recherchierten mafiösen Wettspielstrukturen im Hintergrund angelacht hat. Sportwetten und Glücksspiel sind in der BRD i.V.m. öffentlichen Verbandswesen streng verboten. Passend, dass Thelen gleich noch eine Bühne im DTTZ mit Trikot mit dem Wettanbieter-Cup geboten wurde, damit man gleich zwei Werteentgleisungen in einem Bild einfangen kann.

Gerne Geld einwerben durch Sponsoring, aber bitte nicht um jeden Preis! Es gibt auch seriöse positive Beispiele wie Liebherr, ARAG, ...

Und im Zweifelsfall muss die Finanzierungslücke durch höhere Beiträge getragen werden. Nicht attraktiv, aber ehrlicher, wenn gut begründet und notwendig nachvollziehbar. Manche aufgeblähten Verbandsstrukturen vielleicht auch etwas entschlacken, um Mittel zielgerichteter einzusetzen.

Letztlich geht es darum, gemeinsam eine positive Entwicklung für unseren Tischtennissport einzuleiten. Der Weg dahin ist aber nicht beliebig.

Zitat:
https://www.tischtennis.de/fileadmin...4.12.2024_.pdf

Deutscher Tischtennis-Verband e.V.

Satzung

zuletzt beschlossen am: 14.12.2024 (außerordentlicher Bundestag)
Inkrafttreten ab: Eintragung ins Vereinsregister (28.11.2025)
zuletzt bearbeitet am: 28.11.2025

...

§ 2 Selbständigkeit, Mitgliedschaften

2.1 Der DTTB ist ein selbständiger Fachverband und wird haupt- und ehrenamtlich geführt. Er ist Mitglied im DOSB, in der ETTU und der ITTF und kann sich anderen nationalen und internationalen Sportverbänden anschließen.


2.2 Der DTTB wird demokratisch geführt, er ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral. Der DTTB verurteilt jegliche Form von Belästigung, Gewalt und Missbrauch, gleich ob körperlicher, seelischer oder sexueller Art. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen und anderen diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen.

...

§ 3 Zweck, Gemeinnützigkeit

3.1 Die Verbandszwecke sind die Förderung des Tischtennissports und verwandter Disziplinen wie z. B. 4er-Tisch, Clickball und Hardbat sowie die Förderung der Jugendarbeit und von Freiwilligendiensten.

3.2 Der DTTB verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes *Steuerbegünstigte Zwecke* der Abgabenordnung.

3.3 Der DTTB ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.4 Mittel des DTTB dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des DTTB.

3.5 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des DTTB fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.6 Tätigkeiten von Organmitgliedern sowie sonstige Tätigkeiten für den DTTB außerhalb einer Organfunktion können im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten des DTTB entgeltlich auf Grundlage eines Dienst- oder Arbeitsvertrags ausgeübt werden.

...

§ 4 Jugendorganisation

...

§ 5 Zweckverwirklichung und Aufgaben

Der DTTB hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Die Vertretung des deutschen Tischtennissports nach innen und außen.
2. Die Schaffung, Fortschreibung und Überwachung der Einhaltung der Satzung, der Ordnungen und der übrigen Bestimmungen, auch unter Berücksichtigung der internationalen Regeln.
3. Die Schaffung von Regelungen zur Spielberechtigung und deren Wechsel (Vereinswechsel), zur Start-, Einsatz- und Teilnahmeberechtigung sowie zur Starterlaubnis von Spielern und Mannschaften.
4. Die Bekämpfung des Dopings und von Wettbewerbsmanipulationen, die Schaffung von Regelungen zum Datenschutz sowie zur Ethik und zur guten Verbandsführung (Good Governance).
...
9. Die Förderung des Leistungs- und Breitensports.
...
12. Die Kooperation mit anderen gemeinnützigen Organisationen zur Verwirklichung der eigenen gemeinnützigen Zwecke.
...

§ 6 Bekenntnis zu Fairness, Jugendschutz und Good Governance

6.1 Bekämpfung Doping
Der DTTB bekämpft Doping und tritt für Maßnahmen, die den Gebrauch verbotener leistungssteigernder Mittel unterbinden, ein. Näheres regelt die Anti-Doping-Ordnung (ADO) einschließlich aller Anhänge, die als Bestandteil der Satzung in die Zuständigkeit des Vorstands fällt.

6.2 Bekämpfung Wettbewerbsmanipulation
Der DTTB setzt sich nachdrücklich für faire Wettbewerbe und die Integrität des sportlichen Wettstreits ein. Spezielle Regelungen zur Bekämpfung der Wettbewerbsmanipulation sind in der Rechts- und Strafordnung (RSO), die als Bestandteil der Satzung in die Zuständigkeit des Bundestags bzw. Bundesrats fällt, hinterlegt.


6.3 Datenschutz
Der DTTB erhebt, verarbeitet und nutzt Daten insbesondere seiner Mitglieder, von Vereinen, Bundesangehörigen, ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern, Funktionsträgern, Schiedsrichtern und Übungsleitern/Trainern (*Betroffene*) insbesondere

a) für die Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke und Aufgaben,
b) soweit es zur Wahrung berechtigter Verbandsinteressen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des jeweils Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, oder
c) auf Grundlage einer abweichenden Vereinbarung bzw. Einwilligung des jeweils Betroffenen. Zur Sicherstellung der Aufgaben und Pflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes bestellt der Vorstand einen Datenschutzbeauftragten, der keinem anderen Organ angehören darf. Er ist keinen Weisungen des Vorstands unterstellt. Die Amtszeit eines ehrenamtlichen Datenschutzbeauftragten entspricht der Legislaturperiode des DTTB. Der Vorstand ist berechtigt, auch einen externen Dritten als Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Weitere Pflichten zum Datenschutz, insbesondere nach der EU-Datenschutzgrundverordnung im Hinblick auf personenbezogene Daten von Betroffenen regelt die Datenschutzordnung (DSO), die als Anlage zur Satzung in die Zuständigkeit des Bundestags bzw. Bundesrats fällt. Der Vorstand des DTTB stellt sicher, dass der DTTB gegenüber den Betroffenen, insbesondere nach der EU-Datenschutzgrundverordnung im Hinblick auf personenbezogene Daten von
Betroffenen, seinen gesetzlichen Informationspflichten nachkommt. Der Vorstand erlässt in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten, sofern vorhanden, bereichsspezifische Datenschutzinformationen, die den Betroffenen in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden.

6.4 Ethik und gute Verbandsführung (Good Governance)
Der DTTB beachtet die Grundsätze einer guten Verbandsführung (Good Governance). Den übergeordneten Rahmen bilden die Ethikordnung samt Verhaltensrichtlinien zur Integrität (EthikO), die als Anlage zur Satzung in die Zuständigkeit des Bundestags bzw. Bundesrats fallen. Die Mitglieder der Verbandsführung sowie der weiteren Organe erfüllen ihre Aufgaben
ausschließlich im Verbandsinteresse und handeln auf der Grundlage der Prinzipien von Transparenz, Integrität, Rechenschaftspflicht und Partizipation.


6.5 Kindeswohl und Schutz vor Belästigung, Missbrauch und Gewalt
Der DTTB verurteilt jegliche Form von Belästigung, Missbrauch und Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Er übernimmt Verantwortung für Kinder und Jugendliche und fördert die Prävention und die Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt im Sport.

§ 7 Verwertungs- und Vergaberechte

Der DTTB hat das Recht, die überregionalen, nationalen und internationalen
Sportveranstaltungen, auch soweit sie zur Durchführung übertragen worden sind, in Bild und Ton zu verwerten.

Der DTTB kann mit der Durchführung einer einzelnen, ihm nach § 5, Ziffer 6, obliegenden Aufgabe einen Mitgliedsverband oder eine andere Organisation beauftragen. Der Mitgliedsverband kann den Auftrag an eine seiner Untergliederungen, einen Zusammenschluss mit anderen Mitgliedsverbänden oder einen ihm angeschlossenen Verein weitergeben.

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Nichts bleibt wie es wird!
Mephisto
TSG Oberrad

Geändert von Mephisto (12.03.2026 um 13:36 Uhr)
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