Bei einer gemeinnützigen Organisation (ob Verein, Stiftung, ...) muss zwischen dem gemeinnützigen Zweckbetrieb und dem sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb getrennt werden. Nehmen wir als Beispiel mal ein Museum:
Die Eintrittspreise darf man im Rahmen des gemeinnützigen Geschäfts steuerfrei vereinnahmen. Denn dies ist direkt mit der Erfüllung des Satzungszwecks verbunden - mithin Zweckbetrieb.
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Museum umfasst Aktivitäten, die nicht direkt mit dem Satzungszweck zu tun haben. Dazu gehören Museumsshops mit zugekauften Waren, Cafés oder Vermietung der Räumlichkeiten für externe Events. All diese Einnahmen sind NICHT steuerfrei (oberhalb eines gewissen Freibetrags für Kleinstumsätze), d. h. hier arbeitet das Museum wie ein kommerzieller Betrieb. Mit dem einzigen Unterschied: was am Ende nach Steuern übrigbleibt ist Gewinn, der wiederum satzungsgemäß zu verwenden ist.
Dementsprechend kann der DTTV durchaus kommerzielle Firmen besitzen, die dann aber nicht von der Steuerfreiheit und anderen Vorteilen der Gemeinnützigkeit profitieren. Wenn (wie hier im Faden angesprochen) der DTTV seine eigenen Räumlichkeiten einer kommerziellen Firma zur Verfügung stellt, dann sind die Einnahmen aus dieser Vermietung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Diese Einnahmen werden versteuert, der übrig bleibende Gewinn wiederum wird satzungsgemäß verwendet (geht oft auch in großen Teilen in eine Rücklage ein).
Sollte der DTTV hier keine Miete kassieren, weil dieselben Personen im DTTV und im Vorstand der kommerziellen Firma sitzen, dann ist das missbräuchlich und wird mit Sicherheit von der Aufsichtsbehörde beanstandet und das Finanzamt wird prüfen, ob dem DTTV die Gemeinnützigkeit entzogen werden muss.
Das sind keine Pseudo-Prüfungen. Man muss sich immer vor Augen halten: dem Staat entgehen bei Gemeinnützigkeit Steuerzahlungen. Die Latte wird dafür sehr hoch gelegt. Hier ein Link (die Firma kenne ich nicht, aber die Seite ist informativ):
https://www.winheller.com/gemeinnuet...etzigkeit.html