Zitat:
Zitat von ma dschinn
China erkennt Doppelstaatsangehörigkeit grundsätzlich nicht an. Wer also als chinesischer Staatsangehöriger freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt * etwa durch Einbürgerung in Japan *, verliert nach chinesischem Recht im Regelfall die chinesische Staatsangehörigkeit.
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Ich hab so Informationen meist aus "erster" Hand......
Wie Du.....oder ChatGPT.....sehr zutreffend schreibst: im Regelfall !!!
China erkennt seit einigen Jahren sozusagen "stillschweigend" das Geburtsortsprinzip an. Das heisst, dass Kinder von 2 (!!) chinesischen Eltern, die nicht in China geboren werden, eine Staatsbürgerschaft auch dann nicht aberkannt bekommen, wenn die Eltern sich in dem anderen Land einbürgern lassen. Dies kann selbst dann zutreffen, wenn sich die Eltern dort dauerhaft niederlassen.