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AW: MKTT-Turniersoftware – Transparenzfrage
Tja, ist aber so.
Für den Haushalt bzw. die Buchhaltung muss ein gemeinnütziger Verein bzw dessen Vorstand nur in der Mitgliederversammlung Rechenschaft ablegen. Das Dokument muss außerhalb der Versammlung nicht veröffentlicht werden.
Insofern kannst du nach meinem Verständnis zu deinem Landesverbandstag gehen und dort den Antrag stellen die Buchhaltung des letzten Jahren einzusehen (sofern das bei euch nicht eh gemacht wird). Mehr Rechte hast du als Einzelperson nicht.
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