Einzelnen Beitrag anzeigen
  #7  
Alt 11.08.2001, 10:46
Ino Ino ist offline
TT-Begeisterter
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 31.05.2001
Ort: Bergisch Gladbach
Alter: 58
Beiträge: 1.583
Ino ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Also selbstbefriedigung würde ich es nicht nennen, weil es zwei Personen sind (wie wäre das sonst bei eineiigen Zwillingen?)

Gesetztlich ist Inzest bisher glaube ich im Blutsverwandschaft gekoppelt. Ist ein Klon als Blutsverwandt anzusehen? Er hat die selben Gene, also genetisch wäre eine Verwandtschaft da. Das Inzesttabu soll ja negative Folgen in der Genetik vermeiden. Insofern wäre das mit dem Inzest zutreffend. Aber die oben genannte Beschäftigung wäre eine homosexuelle, von daher wäre das mit der Vererbung nicht so weit her, also muss das mit der "Blutsverwandschaft" geklärt werden.
Da gibt es sehr viele Dinge, über die man sich noch viele Gedanken machen muss. Ist ein Klon "Eigentum" des "Originales" (betrifft Organspende)?, wie sähe es mit einer moralischen Verpflichtung aus? wie sähe es mit den Verantwortungen aus? Elternschaft,Erbrecht, Verwandschaft....

Sehr viele Dinge, die ernst diskutiert werden müssen.
Mit Zitat antworten