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Zitat von Gewinnen macht Spaß
Darf man mal erfahren um welche Mannschaft es sich aus Lage handelt, die sich jetzt mit so einem Schwachsinn eventuell denn Klassenerhalt sichern möchte?
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Nach meiner (aber unmaßgeblichen) Kenntnis sind im Kreisgebiet 3 Vereine mit je einer oberhalb der 3. KK eingesetzten Dame betroffen.
Von Lage-Sylbachs Mannschaften stehen auf Kreisebene zwei auf abstiegsbedrohten Plätzen: L-S 3 ist Letzter in der 1. KK Grp 2 und L-S 6 Vorletzter in der 2. KK Grp 3. Da zwei von den drei hier betroffenen Vereinen in derselben Gruppe spielen wie L-S 6 und der dritte gemeinsam mit einer im sicheren Mittelfeld platzierten Mannschaft von L-S in einer völlig anderen Gruppe, könnte es sich im Grunde nur um einen "Rettungsversuch" für die 6. handeln. Ich schreibe bewußt KÖNNTE, da mir die Motivation für die offizielle Beschwerde seitens TTV L-S völlig unbekannt ist. Darüber will ich auch gar nicht spekulieren.
Ein paar Fakten: 1. die Halbjahresversammlung 2004 hat die bislang gehandhabte Regelung bei drei Enthaltungen beschlossen. 2. Lage-Sylbach hat zum Kreistag 2004 - also weit vor Start der Saison 2005/06 - einen Antrag eingebracht, in dem auf die WO-Inkonformität der für den Kreis beschlossenen Regelung aufmerksam gemacht wird. 3. Der Kreistag hat den Antrag einstimmig abgelehnt. 4. Die WO in der für den WTTV-Bereich seit Juni/Juli 2004 geltenden Fassung bestimmt in A-11.7.2.: "Vereine, die keine Damen-Mannschaft stellen, dürfen nach einem entsprechenden Beschluss der zuständigen Kreisversammlung max. drei Spielerinnen der untersten Herrenmannschaft als Stammspielerinnen zuordnen,
sofern die Mannschaft der untersten Spielklasse des Kreises angehört ." 5. Die vor dem genannten Termin geltende WO enthielt die gleiche Bestimmung, und das war regelkundigen Mitgliedern des Kreisvorstands bekannt. 6. Die in A-11.7.2. getroffene Regelung ist deutlich schärfer als in den von mir (nur beispielhaft) verglichenen WOen der hessischen, bayerischen, württembergischen und niedersächsischen Verbände. 7. Die genannten Verbände regeln - mit leichten Abweichungen - für die Kreise den Einsatz von Damen in Herrenmannschaften so, wie es nach dem Beschluß der HJV 2004 im Kreis Lippe erfolgte. 8. Der WTTV konnte, nachdem die Beschwerde auf dem Tisch der Geschäftsstelle lag, nicht so tun, als wüßte er nichts davon. Vielmehr mußte er auf WO-konformem Verhalten des Kreises Lippe bestehen.
So weit, so schlecht. Ganz schlecht für die betroffenen Damen, schlecht für die Vereine, schlecht für die Stimmung, auch nicht gut für Lage-Sylbach.
Und wie kommen wir da jetzt raus? Bis zum Ende der laufenden Saison gar nicht, wie ich vermute. Wir spielen sozusagen unter Aufsicht. Ich will nur hoffen, daß nicht nachträglich alle von den betroffenen Mannschaften gespielten Partien als verloren gewertet werden. Insoweit sollte Vertrauensschutz in die Gültigkeit der von zuständigen Gremien gefaßten Beschlüsse bestehen. Es käme ja auch ein entsetzlicher Rattenschwanz für niedriger eingestufte Mannschaften der drei Vereine hinterher.
Die WO ist die WO, ist aber nicht auf zwei Tontafeln vom Berg Sinai gekommen, und in Satzung und Versammlungsordnung des WTTV kann jeder nachlesen, wie sie zu ändern ist. Das sollten die Berechtigten (TT-Kreis Lippe und Mitgliedsvereine im WTTV) und Interessierten zum nächsten Verbandstag am 3. Juli möglichst gleichlautend beantragen. Im Vorfeld kann sich der Vorstand ggf. schlaumachen, ob andere Kreise im Verbandsgebiet bereits ähnliche Bestimmungen getroffen hatten und ganz einfach bisher nicht "dumm aufgefallen" waren. Denn eines scheint mir klar: ohne die Beschwerde hätte beim WTTV kein Hahn nach unserer Regelung gekräht, da sie keinen Einfluß auf Bezirks- oder Landesebene hatte.
Die Scheiße ist jetzt angerührt - herzlichen Dank dafür

! Beseitigen können wir sie wohl nur für die Zukunft.
Gruß,
Rainer