Laut Wettkampfordnung (Bayern) heißt es ja
Zitat:
E4.1b
In einer 6er-Mannschaft dürfen nicht mehr als 3, in einer kleineren Mannschaftnicht mehr als 2 Jugendliche mit Freigabe als Stammspieler gemeldet bzw. auch einschl. Ersatzspieler eingesetzt werden.
Über Ausnahmen entscheiden für Kreis- und Bezirksebene der Bezirksvorstand, für die höhere Ebene die Vizepräsidenten Sport und Jugend sowie der Fachwart Mannschaftssport gemeinsam.
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In E4.2a ist die Überschrift dann
Zitat:
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Einsatz von Jugendlichen im Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen ohne Jugendfreigabe („E/J“-Regelung)
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Was soll uns das sagen???
1. Möglichkeit. Also hat ein E/J keine Jugendfreigabe, ist also kein Jugendlicher mit Freigabe, wie in E4.1b definiert. Also dürfen unbegrenzt E/Js in der Rangliste stehen. (Über die Begrenzung von E/Js steht nichts in der WO)
2. Möglichkeit. Ein E/J hat zwar keine Jugendfreigabe ist aber ein "Jugendlicher mit Freigabe". Dies würde bedeuten, dass nicht mehr als drei Spieler in der Rangliste stehen dürfen, die jugendlich sind, also JFG und E/J zusammengenommen.
Was haltet ihr davon? Gibts vielleicht jemanden, der einen ähnlichen Fall im Verein hatte??