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Zitat von noppennorbert
Es gibt mehrere Regelungen, die man zusammen betrachten muß:
1. Die klassenniedrigere Mannschaft hat Heimrecht
2. Hat eine Mannschaft in der 1. Runde Heimrecht gehabt, der Gegner aber auswärts gespielt, hat der Gegner in der zweiten Runde Heimrecht.
3. Haben beide Mannschaften in den letzten Jahren bereits einmal im Pokal gegeneinander gespielt, muß die Mannschaft auswärts antreten, die im ersten Aufeinandertreffen Heimrecht hatte.
Richtig so, taico100?
Gruß Tom
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In den Durchführungsbestimmungen des Bezirkes steht zu Heimspielrecht folgendes :
Das Heimspielrecht für ein Pokalspiel steht der punkspielklassen - tieferen Mannschaft zu. Das Heimspielrecht für die Begegnung punktspielklassen - gleicher Mannschaften steht der Mannschaft zu, die in der vorausgegangenen Vorrunde ein Auswärtsspiel zu bestreiten hatte. Für das erste Pokalspiel oder, wenn beide Gegner in der vorausgegangenen Vorrunde ein Auswärts- oder Heimspiel hatten, wird das Heimspielrecht durch Auslosung vergeben.