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Alt 25.02.2005, 17:32
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JB007 JB007 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fastest115
...
4. Einsprüche gegen die Spiele wo beide mitgespielt haben werden keinen Erfolg haben....(siehe Fußball BL..da gibt es das ja dauernd nach 5 gelben Karten oder irgendwelchen Rotsperren)

Wie gesagt. Alles nur Anmerkungen. Keine Wertung ob diese spezielle Sperre jetzt gerechtfertigt ist oder nicht und ob der WTTV sich richtig verhalten hat oder nicht, da ich die Sachlage nicht genau kenne.
Vielleicht mal was zum allgemeinen Verfahren, so wie ich das kenne. Fehler möge man verbessern:

Die Sperre spricht i.d.R. die Staffelleitung aus. Theoretisch kann die Staffelleitung auch Entscheidungen aufgrund Einträge im Spielbericht treffen. Normalerweise werden aber die betroffenen Parteien nochmals angehört. Sachverhalt aus Einträgen in Spielberichte sind zwar grds. umgehend zu prüfen, ein Frist ist mir aber nicht bekannt.

Nach dem postalischen Eingang der Entscheidung der Staffelleitung haben die betroffenen Parteien 1 Woche Zeit, beim Verbandsspruchausschuss Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von 4 Wochen (!) verhandelt werden. Spätestens im Verfahren des Spruchausschusses werden aber die Beteiligten samt Zeugen gehört. Entweder persönlich oder schriftlich. Da der Verbandsspruchausschuss eine unabhängige Instanz ist, ist eine Aufhebung des Urteils der spielleitenden Stelle/Staffelleitung nicht mal unwahrscheinlich. Anders beispiels als im Fußball, wo ein anwesender Schiri eine Tatsachenentscheidung trifft, die i.d.R. nicht mehr korrigiert werden kann. Ist ein OSR oder eine Verbandsaufsicht anwesend und verfasst einen Bericht, hat ein Einspruch wohl wesentlich weniger Aussicht auf Erfolg.

Die Entscheidung des Verbandsspruchausschuß kann dann noch mal vor das Verbandsgericht gebracht werden.

Geändert von JB007 (25.02.2005 um 17:34 Uhr)
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