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Zitat von Schwammbombe
Der Verband hat aber doch wohl erst nach einer Stellungnahme der beiden Beteiligten die Sache an den Spruchausschuss gegeben, oder? Ich lese hier immer nur, dass das "willkürlich" durch den Verband/Staffelleitung entschieden wurde. Vielleicht kann mich hier jemand aufklären.
Ich sach nur, selbst einem zum Tode verurteilteten Person wird das recht einer Stellungnahme nicht verweigert.
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Die Stellungnahme der beiden liegen m.W. dem Staffelleiter vor.
Ein Blick in die Rechts- und Verfahrensordnung:
§ 7:
Der 1. Vorsitzende des Verbandes, die Bezirks- und Kreisvorsitzenden, im Verhinderungsfalle ihre Vertreter, und die spielleitenden Stellen können bei groben Ordnungswidrigkeiten gegen Mitglieder, Mannschaften und Verbandsangehörige mit vorläufigen Sperren einschreiten.
Sie müssen dann binnen einer Woche Strafantrag beim Spruchausschuss stellen.
Auch die §8-14 sind nicht uninteressant