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Es muss unterschieden werden zwischen Fusion, Anschluss und Spielgemeinschaft. Für die ersten beiden Vorgänge wird jeder Verband seine Regelungen haben; ebenso wird jeder Verband selbst für sein Gebiet geregelt haben, ob er Spielgemeinschaften zulässt.
Eine allgemeingültige Antwort kann also hier von niemandem gegeben werden.
Es müsste präzise gefragt werden, bezogen auf einen Landesverband.
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