Zitat:
Zitat von Glücksball
Das musst Du mal vorrechnen. Selbst ohne die 0,25%-Regelung für BEV zahlt man bei der 1%-Regelung nur einen Teil des Wertverlusts. Bei BEV ist das dann im Bereich des Rundungsfehlers.
Ja zu Ersterem, keine Garantie für Letzteres.
Sagt keiner, ist aber meistens ein besserer Ansatz zur Erkenntnis als ein paar Anekdoten.
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über 10 Jahre ein paar Anekdoten
Du vergisst die Versteuerung des Arbeitsweges ..... kommt jetzt natürlich wieder drauf an, wie viele Kilometer hast du, wenn es nur 3 sind, gutes Geschäft, aber bei 100 muss man schon genau nachrechnen.
Aber zugegeben da gibts nichts pauschales, das muss man individuell betrachten.