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Zitat von Gerd.Brinkmann
Eigentlich wollte ich mich nicht mehr zum Thema äußern, da meine Meinung bekannt ist. Aber da ich befürchte, dass diese Diskussion ein klitzekleines bischen unsachlich wird, möchte ich das Thema "klein beigeben" aufgreifen und Euch bitten, folgende 2 Fragen kurz und bündig zu beantworten:
1.) Soll der Kreisvorstand eine Änderung der WO beantragen?
2.) Sind Beschlüsse der Kreisversammlung für alle Vereine im WTTV Kreis Lippe bindend?
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Moin Gerd,
ich bitte im Voraus um Entschuldigung dafür, daß meine Antwort nicht so "kurz und bündig" ausfallen wird, wie Du es Dir vermutlich in Form eines Ja und/oder Nein wünschen magst.
Bisher ist die Debatte zu diesem - wegen der externen Umstände, die zur Eröffnung des Threads führten - nicht ganz emotionslosen Thema doch vergleichsweise "straight on topic" verlaufen. Habe mir jedenfalls Mühe gegeben - und nebenher Einiges über und aus Satzungen und WOen gelernt.
Zu 1.: Wir sind nicht in Eile, wenn ich zurecht unterstelle, daß wir beim Verband keine Sondergenehmigung erwirken können, die laufende Saison im partiell WO-freien Raum zu Ende zu spielen.
Deshalb sollten wir in etwa so verfahren, wie ich es in einem früheren Posting angedeutet hatte:
a) umhören, ob es weitere "Betroffene" im weiten WTTV-Land gibt und deren Meinung zum Thema ermitteln,
b) Für und Wider der jetzigen sowie verschiedener alternativer Regelungen in Fastest115s Sinne abwägen,
c) bei Geschäftsstellen der Verbände mit "freizügigeren" Bestimmungen abfragen, ob und welche Probleme es eventuell mit den dortigen Regeln gibt,
d) gut formulierten Antrag für den Verbandstag verfassen und beim Kreistag im Mai zur Diskussion und Abstimmung stellen,
e) je nach Verlauf der Debatte zu d) die antragsberechtigten Mitgliedsvereine im Kreis Lippe sowie weitere Kreise und Mitglieder im WTTV auffordern, gleichfalls möglichst gleichlautende Anträge zum Verbandstag zu stellen.
Wenn sich die Vereinsvertreter beim Kreistag im Mai noch an die Beschlußlage vom letzten Jahr erinnern können, dann sollte es mit der Mehrheit keine Probleme geben.
Zu 2.: Ja, solange und soweit diese Beschlüsse nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Denn was für Mitgliedsvereine gegenüber Beschlüssen von Kreis- und Bezirkstagen gilt, gilt für die Gliederungen selbstverständlich gegenüber Regelungen seitens des Verbandes. Höherrangiges Recht sind insbesondere die geltende Satzung und die geltende WO des WTTV, solange und soweit diese wiederum... Einen Verstoß der WO des WTTV gegen ihr übergeordnetem Recht festzustellen, ist aber nicht Aufgabe des Kreistages Lippe.
Auch wenn das Verhalten Einzelner, mit dem wir es in diesem Fall zu tun haben, wohl nicht unter den Begriff des "sittlich Schönen" fällt (Motivation
hier bisher ungeklärt!) und darüber hinaus die Stimmung versaut: es kann keinem Verein als "kreisunfreundliches" Verhalten - jedenfalls nicht im Rechtssinne - ausgelegt werden, wenn er die Hilfe des Verbandes gegen Beschlüsse in Anspruch nimmt, mit denen der Kreistag seine Kompetenzen überschritten hat.
Hoffentlich verfügen wir bereits zur Saison 2005/2006 über eine WO, die das aufgetretene Problem löst, ohne schwerwiegendere neue Schwierigkeiten zu schaffen! Aber das wird zum Teil erst die Praxis erweisen.
Gruß,
Rainer