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Alt 22.04.2026, 08:39
Chris Kratzenstein Chris Kratzenstein ist offline
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AW: Wechselfristen und Spielberechtigungen - Neuer Verein

Ich antworte hier und nicht per Mail. Die korrekte Antwort steht hier bereits mehrfach.

Gerne auch noch aus der WO zitiert WO B 4:

4 Wechsel einer Spielberechtigung
4.1 Jede Spielberechtigung gemäß WO B 1.2 darf bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel der jeweiligen Spielberechtigung zweimal jährlich für einen anderen Verein erteilt werden. WO B 1.3 gilt dabei vorrangig. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist wie folgt geregelt:
4.1.1 Bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel einer Spielberechtigung in der Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Mai des Jahres bleibt diese für den bisherigen Verein bis zum darauffolgenden 30. Juni bestehen. Die jeweilige Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum 1. Juli erteilt.
4.1.2 Bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel einer Spielberechtigung in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. November bleibt diese für den bisherigen Verein bis zum darauffolgenden 31. Dezember bestehen. Die jeweilige Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum darauffolgenden 1. Januar erteilt.
4.1.3 Der bisherige Verein ist verpflichtet, einen Spieler der Altersgruppe Nachwuchs, der keine Turnierlizenz (TLNI) besitzt, auf dessen Wunsch hin zu Veranstaltungen mit Individualwettbewerben zu melden, soweit der Spieler startberechtigt ist und die jeweilige Spielberechtigung für den bisherigen Verein noch besteht.
4.2 Die Rücknahme oder Änderung eines Antrags zum gleichen Wechseltermin ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einem in Textform vorliegenden Einverständnis aller Beteiligten (Spieler, abgebender und aufnehmender Verein) darf ein Antrag auf Wechsel einer Spielberechtigung nur in der Zeit vom 1. bis 30. Juni (bei Wechselanträgen zum 1. Juli) und vom 1. bis 31. Dezember (bei Wechselanträgen zum 1. Januar) zurückgenommen werden. Die Rücknahme ist an den zuständigen Mitgliedsverband zu senden.
Maßgebend ist der Nachweis für das fristgerechte Absenden der Einverständniserklärungen.
Weitere Anträge zum gleichen Wechseltermin und verspätet gestellte Anträge sind zurückzuweisen und gelten als nicht gestellt.
4.3 Wird ein Verein in Deutschland oder dessen Tischtennis-Abteilung aufgelöst, so darf ab dem Datum der Auflösung eine Spielberechtigung für die bisher für diesen Verein spielberechtigten Spieler
* die nie an einem Spielbetrieb im Ausland (Mannschafts- und/oder Individualspielbetrieb) teilgenommen haben (s. WO B 3.1) jederzeit auf Antrag mit sofortiger Wirkung
* die an einem Spielbetrieb im Ausland (Mannschafts- und/oder Individualspielbetrieb) teilgenommen haben jederzeit auf Antrag mit Wirkung zur jeweils nächsten Halbserie (1. Juli bzw. 1. Januar gemäß Einreichungsdatum s. WO B 3.2)
in click-TT erteilt werden. Der Austritt aus dem Mitgliedsverband muss vom Verein bzw. vom Hauptverein (bei einer Tischtennis-Abteilung) schriftlich bestätigt werden.


und WO B 7.4

7.4 Sofortiger Wechsel
Abweichend von den Regelungen und Terminen von WO B 4 und B 5 ist ein sofortiger Wechsel einer Spielberechtigung von einem deutschen Verein zu einem Verein im Inland zulässig, wenn der Spieler noch nie an weiterführenden Veranstaltungen im Ausland (Mannschafts- und/oder Individualspielbetrieb) teilgenommen hat (s. WO B 3) und zum Zeitpunkt der Antragsstellung
* diese Spielberechtigung mindestens ein Jahr erloschen ist, oder
* diese Spielberechtigung noch nicht mindestens ein Jahr lang erloschen ist, der Spieler aber nicht mehr in der Mannschaftsmeldung seines bisherigen Vereins (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung) enthalten ist und sein letzter Einsatz im Mannschaftsspielbetrieb länger als ein Jahr zurückliegt,
oder
* diese Spielberechtigung gegen den Willen des Spielers noch nicht erloschen ist, dieser Sachverhalt vom bisherigen Verein gegenüber seinem Mitgliedsverband bestä¬tigt wird und der letzte Einsatz des Spielers im Mannschaftsspielbetrieb (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung) länger als ein Jahr zurückliegt.



Wenn der Wechsel des Spielers bis zum 31.5 eingereicht ist, kann er in der Vorrunde der Spielzeit 2026/27 bei seinem neuen Verein spielen. Ansonsten kann ein Wechsel erst zum 01.01.2027 durchgeführt werden sofern er bis zum 30.11.2026 eingereicht wurde. Dann ist der Spieler zur Rückrunde dort spielberechtigt.

Die Antwort per Mail spare ich mir in dem Fall .
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???

Geändert von Chris Kratzenstein (22.04.2026 um 09:12 Uhr)
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