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AW: SPERRVERMERK bei Vereinswechsel zur Rückrunde möglich ?
Ihn Niedersachsen können beide Staffelleiter einen Sperrvermerk erteilen.
Sofern die Mannschaftsmeldung nach I 3 und I 5 zwar zulässig ist, aber nicht der Spielstärke-Reihenfolge
entspricht, erteilt die zuständige Stelle einen Sperrvermerk an alle Spieler der zu genehmigenden Mannschaft,
die eine größere Spielstärke als der schwächste Spieler der oberen Mannschaften (Jugendersatzspieler
ausgenommen) besitzen, und an alle Spieler der unteren Mannschaften, die eine größere Spielstärke als
der schwächste Spieler der zu genehmigenden Mannschaft (Jugendersatzspieler ausgenommen) besitzen.
f Bei Vorliegen der im vorangegangenen Absatz genannten Bedingungen ist jede für die Genehmigung der
Mannschaftsmeldung zuständige Stelle befugt, Sperrvermerke für die Spieler des Vereins zu erteilen, die in
der zu genehmigenden oder in einer unteren Mannschaft des Vereins gemeldet sind. Ein Sperrvermerk für
Spieler einer unteren Mannschaft gilt auch dann, wenn die für die Genehmigung dieser unteren Mannschaft
zuständige Stelle keinen Sperrvermerk für den Spieler erteilt hat.
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