
01.03.2005, 13:07
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AW: Re: Konsequenzen bei doppelter Spielberechtigung?
Zitat:
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Zitat von Fastest115
Also normalerweise muß der Verein in diesem Falle Lübeck, doch wissen wie gut der Mann ist und das er woanders spielt oder gespielt hat. Also muß er einen Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung gestellt haben. Normalerweise nach Schweden. Doch hier liegt nen Problem, da der wohl vorher in Deutschland schon gespielt hat. Dann hat er nen Wechselformular an nen anderen deutschen Verein gestellt wo der spielberechtigt war und damit guten Gewissens alle Formalitäten erledigt.
Anders sieht es aus, wenn er einfach nen Antrag auf Ersterteilung einer Spielberechtigung stellen würde und man klar sehen kann (RL Stärke) das der wohl irgendwo schon mal vor nen Ball gehauen hat.
Fazit: Normalerweise müßte es Punktabzug geben, damit sich Vereine in Zukunft nicht auf solche Spielchen absichtlich einlassen oder wenn sie mal so einen Spieler verpflichten wollen, genau prüfen ob der spielen darf und sich die Aussagen des Spielers, daß er nirgends anders spielt im Vertrag über ne hohe Ordnungsstrafe absichern lassen. Aber natürlich gibt es da immer wieder mal Schlupflöcher...
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Und???
Was ist draus geworden??
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