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Zitat von JanMove
Hab mal ne Frage: Muss eigentlich der Schläger bei einem erlaubten Schlägerwechsel, d. h. nach unabsichtlichem Schlägerbruch, identisch bzgl. des verwendeten Holzes und der verwendeten Beläge sein?
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Diese Antwort würde ich jetzt mal mit Nein beantworten, kann es aber mit 100% Sicherheit nicht sagen. Aber eigentlich ist es ja fast unmöglich einen zweiten Schläger mit "gleichen" Belägen zu haben. Auf Schläger A hast du einen Belag der komplett neu ist, auf Schläger B einen Belag der gleichen Marke und Farbe, der aber schon 1 Jahr alt ist. Da kann es schon einen erheblichen Unterschied in der Spieleigenschaft geben.