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Zitat von mastermind777
Wenn jemand seinen Schläger an einem Heizkörper demoliert, dann ist das grobe Fahrlässigkeit, die heutzutage nahezu immer mit Vorsatz gleichgesetzt wird.
Wenn er jedoch seinen Schläger während (!) eines Ballwechsels (absichtlich) am Tisch zerstört, wird man ihm keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen können.
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Sollte eigentlich klar sein, aber...
Ich habe schon das Beispiel vom BaWü-Meisterschaften beschrieben.
Der Punkt war abgeschlossen, Spieler hat sich geärgert und mit den Schläger gegen Oberschenkel geschlagen, danach hatte er nur noch den Griff in der Hand. Der geprüfte Schiedsrichter am Tisch konsultierte den Oberschiedsrichter und nach etwa fünf Minuten dürfte der besagte Spieler mit einem Ersatzschläger das Spiel fortsetzen.
Das war nicht in irgendeine Kreisliga, es waren Landesmeisterschaften mit zwei Tisch-Schiedsrichter und den Ober-Herrn in grün.
Für mich war die Entscheidung auch nich ganz nachvollziehbar. Aber...