Einzelnen Beitrag anzeigen
  #56  
Alt 15.08.2001, 14:35
würstchen würstchen ist offline
registrierter Besucher
Junior-Forenmitglied
 
Registriert seit: 17.05.2001
Beiträge: 25
würstchen ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Der Auszug aus der WO

3a Amateur- und Lizenzspieler - Definitionen
Der Tischtennissport wird von Amateurspielern und Lizenzspielern ausgeübt.

3a.1 Amateurspieler ist, wer kein Entgelt, sondern allenfalls Ersatz seiner Aufwendungen im
Rahmen der steuerlich zulässigen Grenzen erhält, oder wer - ohne Arbeitnehmer zu sein -
den Tischtennissport mit vertraglicher Bindung gegen ein über den steuerlich zulässigen
Aufwendungsersatz hinausgehendes Entgelt ausübt. Der Vertrag ist mit dem Verein zu
schließen. Der Spieler bleibt Mitglied des Vereins.
In den Spielklassen unterhalb der 1. und 2. Bundesligen dürfen nur solche Amateurspieler
gemeldet werden, die vom Verein kein Entgelt, sondern allenfalls Ersatz ihrer Aufwendungen
im Rahmen der steuerlich zulässigen Grenzen erhalten.

3a.2 Lizenzspieler ist, wer den Tischtennissport aufgrund eines vom DTTB lizenzierten Arbeits-vertrages
mit einem Lizenzverein betreibt. Das Nähere regelt das Lizenzspielerstatut.
Mit Zitat antworten