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Alt 15.08.2001, 16:02
Oblomow Oblomow ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Cheftrainer


Bei uns in Hessen gibt es Spielerberechtigungslisten. Dort stehen nur Spieler drauf, dessen Verein eine Aufenthaltsgenehmigung nachweisen konnte.

Insofern muss man als Verein weiterhin nur diese Liste kontrollieren!!!

@ cheftrainer

Ich glaube nicht, dass Du das so einfach stehen lassen kannst. Der Landesverband (HTTV?) prüft im Falle von Ausländern, ob dieser eine Aufenthaltsgenehmigung haben muss.
Ist es z.B. ein Ungar, so geht der Verband davon aus, dass der Verein bzw. Spieler für den Fall, dass der Spieler Zuwendungen in irgendeiner Form erhält, eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen kann (Eintragung im Pass). Kann Verein/Spieler das nicht, nimmt der Verband an, dass es sich um einen Spieler handelt, der dem TT-Sport bei Anwesenheit in D als reinen sportlichen, hobbymäßig ausgeführten Zeitvertreib ansieht. Erst im Falle eines nachweisbaren Vergehens (der Spieler erhält Bares, und dieses nachweisbar), wird der Verband bei Vorliegen von Klagen/Anzeigen anderer Vereine tätig.

So jedenfalls interpretiere ich die Aussagen im dts, Landesverbandszeitschriften und offizieller Hinweise im Internet.

Im übrigen ist mir bekannt, dass es zu meinen Aussagen differierende Meinungen gibt (siehe z.B. Thomas Wetzel).
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Geändert von Oblomow (16.08.2001 um 07:32 Uhr)
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