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Zitat von Mister Web
Im Laufe dieser Saison bin ich als Betreuer einer Jugendmannschaft zum Auswärtsspiel mitgefahren. Als ich mit den Jugendlichen in die Umkleide kam, standen dort die Gegner und klebten alle gerade frisch!
Ich wusste zwar, dass dies eigentlich verboten ist, lies die Sache aber auf sich beruhen, da ich ja nur Gast war.
Im nachhinein ärgere ich mich aber schon darüber, da bei uns in der Halle ein stricktes Frischklebeverbot gilt und unsere Spieler entweder zu Hause oder auf dem Schulhof kleben. Wie kann man in solchen Fällen verfahren.
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In einem solchen Fall, hast du nur die Möglichkeit einen Protest einzulegen. In deinem Fall vor spielbeginn. Ich weiß nicht wie es in eurem Verband geregelt ist. Im HTTV muß du dann noch 30 € Protestgeld an den HTTV überweisen, sonst ist der Protest "ungültig". Wie dann der Klassenleiter mit dem Protest umgeht kann ich dir nicht sagen. Er kann das ganze Spiel als verloren wehrten, da unerlaubter weise geklebt wurde. Er kann aber auch, so hab ich es mal gehört, nur die Doppel als verloren wehrten da mit nicht zulässigem Material gespielt wurde.
Also in kurzform, Protest einlegen, Gebühr bezahlen und abwarten wie der Klassenleiter entscheidet.
Wenn du dich dann ungerecht behandelt fühlst, kannst du dann in die Nächste Instanz gehen. Siehe Rechtsordnung deines Verbandes.
In der Strafordnung kannst du nachlesen, wie die entscheidende Instanz entscheiden könnte. bzw. entscheiden müßte.
2.1
Innerhalb des HTTV bestehen folgende Rechtsorgane im Sinne der Rechtsordnung:
– die Klassenleiter
– die Kreisrechtsausschüsse
– die Bezirksrechtsausschüsse
– der Verbandsrechtsausschuss
– die Berufungskammer
– die Revisionskammer
– der Vizepräsident Finanzen.