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Alt 10.03.2005, 22:46
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Schläger selbst gebaut. Erlaubt?

Zitat:
Zitat von oberpfalz
Deshalb ist meine Frage: Ist es erlaubt einen Schläger derart mit Holz zu bestücken?
Für ein Schlägerholz gelten nur die in ITTR A 4 genannten Regelungen. Unter anderem heißt es da:

  • Größe, Form und Gewicht des SChlägers sind beliebig. Das Blatt mus jedoch eben und unbiegsam sein
  • Mindestens 85 % des Blattes, gemessen an seiner Dickem müssen aus natürlichem Holz bestehen.
  • Das Blatt selbst, jede Schicht innerhalb des Blattes und jede Bleag- oder KLebstoffschicht auf einer zum Schlagen des Balles benutzen Seite müssen durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein

Aufgrund dieser Regelungen ist dies in meinen Augen eine erlaubte Modifikation unter der Maßgabe, dass die aufgeklebte Holzplatte überall gleichmäßig dick und eben ist. Dieses zusätzlich aufgeklebte Holz zählt meiner Ansicht nach zum Schlägerholz (auch ein kompletter Holz-Selbstbau wäre zulässig!), es ist zudem nirgends verboten dass eine Seite des Holzes dicker ist als die andere (VH dicker als RH o.ä.).

Daher in meinen Augen erlaubt.
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