ich antworte mal, damit die diskussion in gang kommt..
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Zitat von Plitty
Können eine oder sogar beide Gegner-Mannschaften Protest einlegen, da sich zumindest eine der beiden nicht an den Platten einspielen konnte, die für das spätere Meisterschaftsspiel vorgesehen waren?
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ja, die mannschaft, der das einspielen an den für das meisterschaftsspiel vorgesehenen (und verwendeten) nicht ermöglicht wird, könnte protest einlegen (gegen die spielbedingungen, heißt es glaube ich offiziell). praktisch wird das selten jemand tun, solange die zur verfügung gestellten tische/ der tisch mit dem spieltisch gleichwertig ist.
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Zitat von Plitty
Ist es ein Protestgrund, wenn sich eine auswärts antretende Mannschaft zwar eine halbe Stunde lang einspielen kann, es aber nicht die halbe Stunde vor Spielbeginn ist?
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jein.. der gegnerischen mannschaft muß das einspielen eine halbe stunde vor dem vorgesehenen spielbeginn ermöglicht werden. bei euch ist es aber wohl so gewesen, daß zum vorgesehenen spielbeginn das spiellokal nicht zur verfügung stand (=die platten belegt waren). sanktion für ein nicht zur verfügung stehendes spiellokal ist der kampflose spielverlust - aber meines wissens variiert es von landesverband zu landesverband, wie lange der gast warten muß (bzw. wieviel über den vorgesehenen spielbeginn hinaus das jugendspiel dauert).
Zitat:
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Zitat von Plitty
Würde das Spiel A für die Heimmannschaft als verloren gewertet, wenn das Jugendspiel noch länger als bis 20.30 gedauert hätte?
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siehe oben, das hängt von deinem landesverband ab (und natürlich muß der gegner protest eingelegt haben oder abgereist sein).
bei den bällen hab ich keine ahnung..
an die regelexperten im forum: bitte korrigieren, wenn ich was falsches geschrieben habe.