|
AW: Abstiegsregelung in der Kreisliga?
ja, auch dann ist es möglich, eine eindeutige auf- und abstiegsregelung zu formulieren.
da der kreis essen als kreis ja überhaupt nicht von der strukturreform betroffen ist, hängt der abstieg ja nur von der zahl der absteiger aus der bezirksklasse ab.
und eine regelung wie diese, die ich jetzt als beispiel vorlege, reicht völlig aus:
aufstieg:
die meister aller gruppen der 1., 2. und 3. kreisklasse steigen in die nächsthöhere klasse auf
abstieg:
die mannschaften auf den tabellenplätzen 9 und 10 der kreisliga, 1. kreisklasse und 2. kreisklasse steigen in die nächstniedrigere klasse ab
bei überbesetzung der klassen steigen die mannschaften auf den tabellenplätzen 8, 7, 6 u. s. w. in die nächtniedrigere klasse ab (vermehrter abstieg), bis die sollstärke erreicht ist.
bei unterbesetzung der klassen steigen die mannschaften auf den tabellenplätzen 2 und 3 der nächstniedrigeren klasse auf, bis die sollstärke erreicht ist.
unter tabellenplatzgleichen mannschaften müssen gegebenenfalls entscheidungsspiele ausgetragen werden.
anwartschaften auf freiwerdende plätze:
1. vom vermehrten abstieg betroffene mannschaften (reihenfolge nach platzierung)
2. tabellenplätze 2 und 3 der nächstniedrigeren klasse
dafür habe ich jetzt keine 10 minuten gebraucht, kann sein, dass die formulierungen nicht ganz perfekt sind, aber für mich ist das eine eindeutige auf- und abstiegsregelung für den kreis essen. und diese regelung hätte man auch vor saisonbeginn veröffentlichen können.
|