Das muss man wohl im Einzelnen unterscheiden.
Bei Windpocken (Virusinfektion) ist Sport wohl eher zu unterlassen, da sie mit zunehmendem Lebensalter der Betroffenen (also Jugendliche oder sogar Erwachsene) wesentlich schwerer verlaufen und als sehr seltene Komplikation auch eine Enzephalitis (Hirnhautentzündung) droht.
Ob das im TT geregelt ist, bezweifle ich, aber die Windpocken sind z.B. eine meldepflichtige Krankheit und werden somit vom
Infektionsschutzgesetz erfasst:
Ich zitiere von:
http://www.medizinfo.de/kinder/service/einrichtung.htm
Zitat:
Berufliche Tätigkeit stoppen!
Personen, die an den genannten Krankheiten erkrankt sind oder bei denen dieser Verdacht besteht, dürfen keine Tätigkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen mit Kontakt zu den dort Betreuten ausüben. Dies gilt solange, bis der Arzt das nicht mehr für erforderlich hält.
Räume nicht betreten!
Ebenso wenig dürfen Erkrankte oder Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektionskrankheit besteht, in Gemeinschaftseinrichtungen die Räume betreten, Einrichtungen benutzen oder an Veranstaltungen teilnehmen
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Als Gemeinschaftseinrichtung muss ein Sportverein sicherlich auch angesehen werden. Das bedeutet, man braucht mindestens ein OK vom Arzt. Im Gesetzestext beachte man auch die Ausführungen zu Bußgeld und Strafvorschriften...