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AW: Regelkunde
Hallo,
alles gut und schön....ich bin aber der Meinung, dass der "Kontrolleur" mit einem entsprechenden Papier autorisiert sein sollte, das er bei Nachfrage vorzeigen müsste (denn auch der Geprüfte/Kontrollierte hat da sicher Rechte), denn sonst könnte ja praktisch jeder daherkommen! Jede "Amtsperson" (Gerichtsvollzieher, Polizei, Rechtsanwalt u.s.w.) hat ja auch ein Legimitationspapier/ausweis! Also ich hätte mich geweigert und es drauf ankommen lassen - und ich bin mir sicher, dass ich vor jedem ordentlichen Gericht Recht bekommen würde!
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