Thema: Regelkunde
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Alt 18.03.2005, 07:51
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AW: Regelkunde

Zitat:
Zitat von magictoto
Wie "Schwammbombe" schon richtig schrieb, hat der Spielkontrolleur das Recht die "Papiere" beider Vereine einzusehen und den von dem Gastgeber geführten Spielbericht einzusehen!
Das ist ja auch o.k., doch darüber hinaus sollte/müsste er auch einen Nachweis erbringen können, dass er (under cover zudem) zur Kontrolle des Spiels ermächtigt/beauftragt ist. Allein der Schiri-Ausweis ist m.E. zuwenig, denn dann könnte ja jeder geprüfte Schiri (von denen es ja schließlich nicht gerade wenige gibt) daherkommen und eine ihm nicht genehme Mannschaft möglicherweise ansch...Wüsste auch nicht, wo das in der WO verankert ist. Vergleichbar ist das z.B. mit einem Durchsuchungsbefehl, den der Amtsträger schließlich auch vorweisen muss, sonst brauche ich ihn garnicht erst hereinlassen... Sowieso schon traurig, wenn in unserem Sport schon mit "Geheimagenten" gearbeitet wird und ziemlich "link" und kleinlich zudem, wenn nach dem Spiel die Spielberechtigungsliste verlangt wird. Die ist m.E. ohnehin eigentlich nur notwendig, um die Spielberechtigung eines Ersatzspielers nachzuweisen, bei komplett angetretener Mannschaft reicht doch wohl normalerweise das MM-Formular aus. Deutschland-Bürokratenland!

Volker Funk
Bezirksschiedsrichter
Kreissportwart
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