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AW: Regelkunde
Hier der Text aus der Wettspielordnung:
Die spielleitenden Stellen können in Abstimmung mit den für sie zuständigen Sportwarten in ihrem Zuständigkeitsbereich Spielkontrolleure für ein Meisterschafts- bzw. Pokalspiel einsetzen. Die eingesetzten Spielkontrolleure sollten eine gültige Schiedsrichterlizenz besitzen.
Die Kontrollen beziehen sich auf die Überprüfung der jeweils vorgeschriebenen Spielbedingungen und der erforderlichen Dokumente (Spielbericht, Mannschaftsmeldeformular, Nachweis der Spielberechtigung etc.) sowie auf die Überprüfung der sportgerechten Spielkleidung (A 5) der beteiligten Mannschaften.
Den Spielkontrolleuren ist zur Durchführung der Kontrolle jede Unterstützung zu gewähren. Die Spielkontrolleure müssen der zuständigen Spielleitung einen schriftlichen Bericht über ihre Tätigkeit vorlegen. Fahrtkosten und Spesen gemäß WTTV-Finanzordnung sind von der zuständigen Spielleitung zu zahlen.
Die Spielkontrolleure dürfen nicht Mitglied eines der unmittelbar beteiligten Vereine sein.
Es ist in der Tat so, dass keine Legitimation dieser Kontrolleure vorgesehen ist. Das kann man als Manko ansehen, aber was sollte schon jemand davon haben, die Spielberechtigungsliste und das Mannschaftsmeldeformular einzusehen? Einen Bericht an den WTTV (vielleicht mit Ordnungsstrafen) wird er kaum einsenden.
Ich denke, wenn mal Missbrauch auftaucht, wird er wohl auch bekämpft werden (z. B. durch eine Ergänzung zum WO-Text).
stopspin
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Auch der Dumme hat manchmal einen gescheiten Gedanken. Er merkt es nur nicht.
(Danny Kaye)
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