Zitat:
Original geschrieben von mh
@Edwin
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Allerdings müssten wir dann auch so weit sein, dass eine solche Signatur gesetzlich auch als Echtheitszertifikat gilt.
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Hallo,
ist nach dem kürzlich erst verabschiedeten Signaturgesetz der Fall. Eine Vielzahl von Banken beschäftigen sich im Rahmen ihres E-Businesses mit digitalen Signaturen. Dabei gibt es verschiedene Zertifikats Standards. Das PGP, das hier genannt worden ist, ist ein eigenes, sehr spezielles Zertifikatsformat. Es ist sehr unflexibel, daher führt jede Erweiterung des Formats zu einem Verlust der Abwärtskompatibilität. Besser ist das X.509 Format, da das Format sehr flexibel ist und wiederholt an die Praxiserfordernisse angepasst worden ist. Hat grosse Verbreitung in Protokollspezifikationen SET, SSL, PKCS, S/MIME etc. Hinsichtlich Kosten kann ich nichts sagen, weiss aber, dass z.B.
www.trustcenter.de sich mit diesem Thema auseinandersetzt. Wird meines Wissens bei Ergebnisdiensten zum Teil bereits angewandt.
MfG,
Chrisch.