Zitat:
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Zitat von long-pips
Sicherlich ist dies erlaubt. Er dürfte sogar während des satzes neu kleben, wenn der belag sich vom holz löst. Wobei das wiederum auf den OSR ankommt. der eine erlaubt der andere besteht auf einen ersatz Schläger.
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Definitiv nicht erlaubt. Jeder OSR der das zulässt, handelt gegen die Regeln.
Siehe Int. TT-Regeln B 4.2.2. Das Ablösen des Beläges in dem genannten Fall stellt eindeutig eine Beschädigung dar. In diesem Fall ist der Schläger gegen einen mitgebrachten Ersatzschläger zu tauschen. Die Reparatur (hier das Kleben) ist nicht vorgesehen.