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Muss ein Belag bündig am Griff angesetzt sein?
Habe jetzt mal ein neues Holz probiert, welches ich noch bis zum Saisonende auch im Wettkampf testen möchte. Leider sind meine Beläge für dieses neue Holz etwas kurz, was bedeutet, dass am oberen Rand (obere Hälfte) des Holzes ca. 2mm nicht mit Belag bedeckt sind. Kann dies bei Wettkämpfen vom Schiedsricher bemängelt werden bzw. gibt es dazu eine Regelung.
P.S. Da ich noch nicht sicher bin, ob ich das Holz behalte, will ich mir jetzt keine neuen Beläge kaufen, da die anderen erst 1,5 Monate alt sind.
Geändert von TT-Fox (22.03.2005 um 12:27 Uhr)
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