Zitat:
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Zitat von kelsen
da konter ich mal dagegen:
Regel 4.7 des ITTF:
"Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleich-mäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern."
Was sind geringfügige Abweichungen? M.e. sind dies die 2mm am Rand. Zumindest in diesem Beeich müssen Noppen nicht vollständig sein, so eine Abntwort vom DTTB auf eine diesbezügliche Anfrage.
Die Frage ist aber: Muss ich mir so einen Belag von Klassenleiter genehmigen lassen? Ein OS ist ja beim Spiel i.d.R. nicht anwesend.
Auf der anderen Seite: ein vernünftiger und sportlicher Gegner interresiert es einen Schei... ob da 2 mm fehlen oder nicht.
lg
Kelsen
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die von dir zitierte regel bezieht sich auf abweichungen innerhalb der der farbe und der spieleigenschaften ( z.b. da wo der finger aufliegt, ist der belag meist stumpf und mat) des belages. Bzw. um etwas ausgefranzte ränder oder fehlende noppen, sofern die noppenratio nicht unterschritten wird.
es geht hierbei nicht um "eingelaufene beläge.
im streitfall beruft sich der (O)SR auf die regel 4.3-4.6 in deinem fall nur auf
4.4 .
4.4
Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken,
darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen.
Der dem Griff am nächsten liegende
Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst
wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen
Material belegt sein.
du könntest aber auch die freiliegenden bereiche mit der gleichen farbe die der belag hat lackieren. allerdings darfst du dann mit dieser seite nicht mer schlagen.
4.6 Beide Schlägerseiten – unabhängig davon, ob
ein Belag vorhanden ist oder nicht – müssen
matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend
rot, auf der anderen schwarz.
In dem fall wo kein (O)SR anwesend ist, übernehmen die Manschaftsführer diese funktion.
Also brauchsat du keine genehmigung des Klassenleiters.