
23.03.2005, 09:23
|
|
registrierter Besucher
Forenmitglied
|
|
Registriert seit: 10.03.2005
Beiträge: 207
|
|
|
AW: Was ist mit diesem Satz gemeint?
Zitat:
|
Zitat von Günter
Auszug aus dem Hamburger Abendblatt:
„……sowie von ihm (gemeint ist Gräb) ausgehandelte Vereinbarungen, auf Grund derer Zahlungen an ein Mitglied des Trainerstabes (die ehemalige Bundestrainerin Eva Jeler, d. Red.) in der Größenordnung von 500 000 Mark erfolgten. Wir ermitteln, ob für diese Zahlung eine Gegenleistung erfolgte."
In diesem Thread steht, unwidersprochen, es handelt sich um Gehaltszahlungen über sieben Jahre, also ganz normales Entgeld. Wenn das zutrifft, dann hätte man sich diese Frage schenken oder auch über alle anderen Bundestrainer stellen können.
Nachdenklich macht mich der zweite Satz: „Wir ermitteln, ob für diese Zahlung eine Gegenleistung erfolgte“.
Das Frau Jeler ihren Job erfolgreich durchzieht, beweisen die Erfolge ihrer Schützlinge und bedarf meines Erachtens keiner Rechtfertigung. Das wissen aber auch die Fragesteller.
Bitte, was haben dann die Fragensteller mit diesem Satz gemeint?
|
Ich glaube der folgende Absatz aus einem Schreiben erklärt einiges:
Zitat:
Nach den Weltmeisterschaften in Dortmund, bei denen Rosskopf/Fetzner aus dem von Jeler geleiteten DTTZ Weltmeister wurden, hatte Charles Roesch aus Altersgründen sein Amt niedergelegt.
Eva Jeler wurde ohne Gegenstimmen in Sportausschuss und Präsidium als Nachfolgerin vorgeschlagen.
Jeler, die als Biologin mit abgeschlossenem akademischen Studium vor einer beruflichen Grundsatzentscheidung stand und bei einer Annahme des DTTB-Angebots ihre Doktor-Arbeit abbrechen musste, knüpfte die Übernahme der Verantwortung als Cheftrainerin an gewisse Sicherheiten und an eine ähnliche Honorierung, wie Roesch sie vorher erhalten hatte.
Dies war durch das damalige DSB-Gehalt von 4900, DM allein nicht zu erreichen.
Da die TMG bezw. ihre Vorgängerin TFG schon seit 1983 (!)- in den Büchern und Bilanzen ausgewiesen - die gesamte Finanzierung von Cheftrainer Charles Roesch übernommen hatte, lag die Überlegung nahe, auch im Fall Jeler die Hilfe der Fördergesellschaft in Anspruch zu nehmen.
Eine der damals existierenden Einnahmemöglichkeiten für Jeler bestand aber auch darin, ihren Namen und ihren neuen Titel als Werbeträgerin zu vermarkten, so wie es vorher auch Cheftrainer Roesch getan hatte.
Im Endeffekt unterschrieben Jeler und Meinhold (als Geschäftsführer der TMG) nach Abstimmung mit dem DTTB im Frühjahr 1990 dann den oben erwähnten Vertrag, in dem Jeler die Werberechte an ihrem Namen an die TMG abtrat.
Es wäre natürlich denkbar gewesen, zwei Verträge abzuschliessen, den einen, der die Honorierung der Werberechte beinhaltete, einen zweiten, der die Arbeitsleistung der Trainerin zusätzlich honorierte. Aus Effizienzgründen und weil ein wirtschaftlicher Nachteil für die TMG dadurch nicht entstand, entschied sich der Geschäftsführer der TMG aber für die Abfassung eines einzigen Vertrages.
Die Gesamthöhe der Zahlungen an Jeler war adäquat. Ihre Gesamteinnahme als Cheftrainerin blieb unter den Einkünften ihres Vorgängers Roesch. Ihr Monatsgehalt lag in der Addition bei ca. 6000,- Euro – bei durchschnittlich 70 Arbeitsstunden die Woche.
|
|