Zitat:
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Zitat von long-pips
netter versuch aber aufgrund der Regel zur beschaffenheit des Schlägers, ist dieses ebenso wenig erlaubt.
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Wäre es in meinen Augen doch.
Der untere Blattbereich darf ja bekanntlich "unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt" sein. Hierzu zählt in meinen Augen auch Holz.