Zitat:
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Zitat von long-pips
netter versuch aber aufgrund der Regel zur beschaffenheit des Schlägers, ist dieses ebenso wenig erlaubt. was machbar währe, die griffschale durch eine längere auszutauschen.
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Einspruch, Euer Ehren!

Wenn man den Kaugummi (oder als Dauerlösung ein Zahnstocher) als Griffverlängerung anbringt, so zählt der Kaugummi/Zahnstocher dann als Griffbestandteil - und der Griff kann aus beliebigen Materialien bestehen, und insbesondere gestückelt sein!
Ob das Anbringsel per Leim (beim Zahnstocher) oder durch Selbst-Papp-Kräfte (Kohäsion/Adhäsion?!?) wie beim Kaugummi am oberen Griffende kleben, ist dann nebensächlich...
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ASC Grünwettersbach, KL KA
BBC X-Fusion TC, Friendship Phoenix Medium, Spinlab Vortex 2