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Zitat von Variatio
Einspruch, Euer Ehren! 
Wenn man den Kaugummi (oder als Dauerlösung ein Zahnstocher) als Griffverlängerung anbringt, so zählt der Kaugummi/Zahnstocher dann als Griffbestandteil - und der Griff kann aus beliebigen Materialien bestehen, und insbesondere gestückelt sein!
Ob das Anbringsel per Leim (beim Zahnstocher) oder durch Selbst-Papp-Kräfte (Kohäsion/Adhäsion?!?) wie beim Kaugummi am oberen Griffende kleben, ist dann nebensächlich...
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genau alle auf long-pips
aber so ein altes Kaugummi kann auch zu einer Dauerlösung werden