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Alt 25.03.2005, 14:57
long-pips long-pips ist offline
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AW: zu kleiner Belag

Zitat:
Zitat von Petar
Nein, es ist nicht falsch!
... wenn der Gegner mit eine Seite des Schlägerblatts schlägt, deren Oberfläche nicht den Bestimmungen unter 4.3-4.5 entspricht...
Das heisst, das manche Spieler nur eine Schlägerseite belägt haben (Penholder) und sie dürfen mit der andere Seite (Holzseite) den Ball nicht schlagen.
Der Schläger hat nur zwei Seiten, aber auch einen Griff und die Kante... Wenn Du den Ball mit der Schlägerkante triffst, hast Du einen guten Ball gespielt.
zuersteinmal, sofern du einen regelgerechten Schläger hast, wird es schwehr den ball mit einer kante des Holzes zutreffen. unter der vorraussetzung, das dein belag sogar die geduldeten 2mm übersteht ist das treffen an der holzkante sogar unmöglich. wen du also mit der nicht belegten seite des Schlägers, ich nenne sie mal "kante" oder besser gesagt da wo das kantenband aufgeklebt wird treffen, so ist dies ebenfals ein punkt für den gegner. ob diese regel angewendet wird oder nicht, hängt zum einem mit dem wissen darüber und zum anderen vom OSR / SR bzw. dessen assistenten ab.
nur zum zweitenteil meiner antwort:
wer lesen kann ist klar im vorteil
egal warum bzw. wodurch die schlägerseite nicht den bestimmungen entspricht. wird damit der ball gespielt wird das spiel unterbrochen und der gegner erhält einen punkt.
wenn du dich schon auf eine regel beziehst, und eine andere auffassung über die auslegung hast würde ich an deiner stelle die regel auf die du deine ausage stützt, zitieren.
in den von mir angegeben regeln, bezieht sich kein punkt auschließlich auf penholder. ich hab auch keine regel, weder in der wo noch in den tt-regeln teil a / b etwas zu penholdern gefunden. sollte ich mich geirrt haben lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

das letzte wort in allen regelfragen spricht der OSR, sofern einer anwesend ist. in anderen fällen sind es die mannschaftsführer.

nachzulesen in der WO ab 3.1.1
3.1.2 Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich
für:

3.1.2.10 die Entscheidung in allen Fragen
der Auslegung von Regeln und Bestimmungen,
einschließlich der Zulässigkeit von
Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen;

Ab 3.2 sind dann aufgaben des SR's aufgezählt.

3.2.3.1 Spielmaterial und Spielbedingungen
zu überprüfen und den Oberschiedsrichter
über etwaige Mängel zu informieren;

Des weiteren zum thema Protest einlegen:

3.3.2 Gegen eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen
Schiedsrichters oder Schiedsrichter-
Assistenten kann kein Protest beim
Oberschiedsrichter
und gegen eine Entscheidung
des Oberschiedsrichters
in Fragen der
Auslegung von Regeln oder Bestimmungen

kann kein Protest bei der verantwortlichen
Turnierleitung eingelegt werden
.

3.3.3 Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters
oder Schiedsrichter-Assistenten in Fragen
der Auslegung von Regeln oder Tischtennisregeln
kann beim Oberschiedsrichter Protest
eingelegt werden. Die Entscheidung des
Oberschiedsrichters ist endgültig.

3.3.6 Eine Auslegungsfrage zu einer Regel oder
Bestimmung, die sich aus der Entscheidung
eines Oberschiedsrichters, oder eine Frage
zur Turnier- oder Spielabwicklung, die sich
aus der Entscheidung einer Turnierleitung ergibt,
kann von dem protestberechtigten
Spieler oder Kapitän über seinen zuständigen
Nationalverband dem Regelkomitee der
ITTF vorgelegt werden.

3.3.7 Das Regelkomitee trifft dann eine Entscheidung
als Richtlinie für künftige Fälle.
Diese
Entscheidung kann auch zum Gegenstand
eines Protestes gemacht werden, den ein
Nationalverband beim BOD oder bei einer
Generalversammlung einlegt
. In keinem Fall
wird dadurch jedoch die Endgültigkeit der
Entscheidung des verantwortlichen Oberschiedsrichters
oder der Turnierleitung für
den vergangenen Fall berührt.


das war dann genug regelkunde für einen Feiertag
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ich muß nicht besser sein als mein gegner, es reicht wenn ich durch seine fehler gewinne.
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