Zitat:
|
Zitat von Frank Schmidt
Kommt drauf an, es gibt Meinungen, dass Schwarza nach Ende der Saison auf den letzten Platz zurückgesetzt wird. In dem Fall wäre Spich Vorletzter und würde drinbleiben bevor ein Tabellenzweiter aus der 2.Liga aufsteigen würde.
Die WO kann dahingehend interpretiert werden, dass Vereine, die vor einem bestimmten Termin zurückziehen auf den letzten Platz zwangsversetzt werden - aber mit Sicherheit weiß das wohl nur der DTTB...
|
Da würde mich aber interessieren, wessen Meinung das ist.
Hier gilt die BLO und nicht die WO. Und die BLO sagt in Abschnitt D Ziffer 2.5:
"Der Verzicht einer Mannschaft der 1. BL auf die weitere Teilnahme am Spielbetrieb vor dem Termin der Teilnahmezusage (30. April), die rechtskräftige Verweigerung der Teilnahmeberechtigung für die 1. BL durch den DTTB, die Streichung und die Zurückziehung ziehen den Abstieg in die 2. BL nach sich."
Eine Mannschaft auf den letzten Platz zu setzen, entbehrt jeder Rechtsgrundlage. (Unbeschadet davon ist das die logische Folge bei Zurückziehung und Streichung.) Wenn aber Schwarza die Saison zu Ende spielt und das haben die ja zumindest angekündigt, bleiben die auf ihrem erspielten Tabellenplatz.
Ansonsten würde BLO D 2.4 (3) ja auch keinen Sinn machen. Der Fall einer Unterbesetzung kann ja eigentlich nur dann zustande kommen, wenn eine Mannschaft verzichtet oder zurückgewiesen wird (Bei Aufstiegsverzicht wird ja bis zum dritten der jew. 2. BL aufgestiegen). Wenn die aber in jedem Fall automatisch Letzter wird, dann kann ja bei der Unterbesetzung der Letzte nicht in der 1. BL bleiben.