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Hallo Thomas
Wenn schon zitieren, dann bitte richtig und ohne Polemik im Unterton. Meine Aussage lautete so:
Nach Auskunft eines Steuerberaters, darf ein Ausländer mit
Touristenvisum im Prinzip nicht einmal ein Mittagessen als Gegenleistung für eine Tätigkeit annehmen
Geändert von mh (22.08.2001 um 15:28 Uhr)
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