Zitat:
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Zitat von long-pips
Sie beziehen sich alerdings NICHT auf Tatsachenentscheidungen bezüglich eines erziehlten punktes da der Osr den Verauf des Ballwechsels nicht nachvollziehen kann.
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Dazu hat der OSR ja den SRaT der ihm den Verlauf des Ballwechsels schildern kann, so dass der OSR über die Regelauslegung bezüglich der geschilderten Tatsachen entscheiden kann.
Beispiel:
Regeltext:
2.10.1.9 wenn sein Gegner oder irgendetwas das sein Gegner an oder bei sich trägt, die Netzgarnitur berührt.
Tatsachenentscheidung:
Spieler rutscht der Schläger aus der Hand, dieser berührt die Netzgarnitur
Regelentscheidung durch SRaT:
Da der Spieler den Schläger nicht mehr in der Hand hält ist dies kein Fehler und der Ballwechsel geht weiter.
Eingriffsmöglichkeiten OSR nach Protest des Spielers:
Fest steht, dass der Schläger das Netz berührt hat, und dass der Spieler dabei den Schläger nicht mehr gehalten hat (Tatsachenentscheidung, durch OSR nicht korrigierbar).
Dies ist allerdings als Fehler zu werten, da "was der Spieler an oder bei sich trägt" auch alles einschließt was der Spieler "zu Beginn des Ballwechsels an oder bei sich trug" (also auch der Schläger, siehe A 5.13). Dies ist durch den OSR korrigierbar.
Daher kann der OSR hier sicher den Ballwechsel anders entscheiden. Übrigens besteht
jede Punktentscheidung aus einer Tatsachen-
und einer Regelentscheidung.