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Zitat von Noppenklopper
1. Vor dem Spiel darauf hinweisen, dass er mit dem Barna-Schläger nicht spielen darf.
2. Falls er doch damit spielen will: Protest einlegen (vor dem jew. Spiel). Protest auf dem Spielberichtsbogen (mit Zeitpunkt) vermerken.
3. Unter Protest spielen.
4. Ggf. Brief an den Klassenleiter mit näherer Erläuterung des Protestes.
5. Ergebnis abwarten.
6. Ggf. gg. die Klassenleiterentscheidung Einspruch einlegen.
7. Ergebnis abwarten.
8. Ggf. ärgern.
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Soweit alles richtig. ich weiß nicht wie dass in seinem verband geregelt ist, bei uns muß man noch die protestgebühr in höhe von 30 € überweisen.
So blöd wie es auch klingt, damit der klassenleiter was handfestes bekommt, würde ich sogar noch fotos von den beanstandeten schlägern machen. sicher ist sicher.
Außerdem sollte man dem gegner fragen ob er iene gegendarstellung zum protest schreiben möchte. sollte er dies nicht wollen, dies auch im protest schreiben erwähnen.
und der rechts bzw. einspruchsweg sieht so aus:
– die Klassenleiter
– die Kreisrechtsausschüsse
– die Bezirksrechtsausschüsse
– der Verbandsrechtsausschuss
– die Berufungskammer
– die Revisionskammer
– der Vizepräsident Finanzen.
Die frage die sich mir allerdings stellt ist, lohnt es sich?
Hmmm wunder mich über mich selbst, diese sätze aus meiner tastatur unglaublich oder

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