|
AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
Wenn ich meinen Schläger wegwerfe, dann gehe ich zumindest das Risiko ein meinen Schläger zu zerlegen und muss dann auch damit rechnen, nicht mehr weiterspielen zu können.
Wenn in solchen Situationen das berühmte Fingerspitzengefühl vom Schiri gefordert wird, kann man das Verbot des Schlägerwechsels bei absichtlicher Beschädigung gleich vergessen, denn dann wird der Schläger eben immer "unabsichtlich" beim Wutausbruch zerstört.
Ist zwar immer schade, wenn ein Spiel nicht sportlich entschieden wird, aber dabei sollte man dann vielleicht auch mal die Schuld beim Spieler suchen, statt immer beim Schiri.
|