|
AW: Zweitligaspiel Fehlentscheidung?
@ way2slow:
Vielleicht hatte ich eine Sache noch nicht hinreichend deutlich formuliert:
Die von Dir zitierte Regelung, welche die Möglichkeit zum Wechsel des Schlägers bei Beschädigung betrifft, hat nicht zum Zweck, den betreffenden Spieler zu bestrafen. Sie regelt nur, wann ein Schläger gewechselt werden darf - und ist keine Strafvorschrift.
Die Bestrafung eines derartigen Verhaltens regeln die entsprechenden Strafvorschriften (Verwarnung, Karten...).
Insofern liegt keine "doppelte Bestrafung" vor, sondern der Spieler kann wegen seiner eigenen Handlung nicht mangels spielfähigem Spielgerät nicht mehr weiterspielen.
Viele Grüße
__________________
"Glut wird alles, was ich fasse,
Asche alles was ich lasse,
Flamme bin ich sicherlich"
(Nietzsche)
________________
www.michaelfrey.de
|