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AW: rechtliches zum Schwimmen
Gibts denn hier einen juristisch bewanderten?
Muß man generell dafür sorgen, daß sämtliche Kinder im Blickefeld einer erwachsenen Begleitperson sind?
Oder kann man sie sich im gesamten Schwimmbad frei bewegen lassen, wenn man dies in die Einverständniserklärung mit aufnimmt ohne das sie unwirksam ist und man im Falle eines Unfalls nicht doch haftbar gemacht werden kann?
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Ich würde dir ja glauben - wenn du nur Recht hättest.
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