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Alt 05.04.2005, 15:54
Ryker Ryker ist offline
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Ryker ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: rechtliches zum Schwimmen

Zitat:
Zitat von Robo
Diese Regel gilt halt nur speziell fürs Schwimmen.
Ich weiss nicht wirklich ob beim Fussball mehr passieren kann als beim Schwimmen. Mit Brüchen oder anderen Verletzungen muss man rechnen, klar. Aber dabei kann dir normal keiner ums Leben kommen, wobei die Wahrscheinlichkeit des Ertrinkens halt gegeben sein kann.
Ok, was für Lehrer gilt oder von der Stadt organisierte Aktivitäten gilt, muss für einen Mannschaftsausflug noch lange nicht gelten. Wenn es so ist (kann ja sein, also nichts gegen Dich, Robo), dann ist das wieder eine typische Schwachsinnsregelung. Ich wage die Wette, dass mehr Leute auf dem Weg INS Schwimmbad, als IM Schwimmbad tödlich verunglücken.

Zitat:
Zitat von Fastest115
Glaube nicht das die als Bademeister da arbeiten. Meine Ex Freundin hat das auch gemacht. Das sind nur Bademeisterhelfer..Die Bademeister die verantwortlich sind, müssen solche Scheine haben!!

Deine Kollegen dürfen bestimmt nicht alleine bzw als Gruppe ohne geprüften Bademeister da die Aufsicht übernehmen!
Das mag sein, aber ich will mit meinen TT-Spielern ja auch nicht alleine ins Schwimmbad. Irgendwie erwarte ich schon, dass da dann auch noch ein paar Leute rumhä..., ich meine arbeiten, die im Zweifel helfen können.
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Guter Wille gepaart mit völliger Ahnungslosigkeit treibt die skurrilsten Blüten. (unb.)
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