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@ryker
Lt. Wettspielordnung muß in Hessen dem Klassenleiter die Spielstärke bekannt sein, die Leistungszahlen (LZ) unterstützen ihn dabei lediglich.
D.h., die LZ müssen nicht maßgeblich für eine Umstellung sein, sofern dem KL die Spielstärke bekannt ist.
Ich weiß auch, daß einige KL streng nach LZ bewerten, auch wenn Ihnen die Spielstärke bekannt ist.
Eigentlich macht die LZ-Regelung auch Sinn. Ausnahme sind z.B. besondere berufliche Verpflichtungen (Piloten, viel Geschäftsreisen) von Spielern, die eine gewisse Spielstärke haben, aber eben nicht immer mitwirken können. In diesem Fall wäre eine Quotienten-Regelung sinnvoller. Da der KL in Hessen aber die Möglichkeit hat, nach bekannter Spielstärke aufzustellen, sollte er in solchen Fällen davon Gebrauch machen und nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Problematisch wird es auch bei teamübergreifenden Veränderungen.
Negativbeispiel:
Vergangenes Saison hat eine Schülermannschaft meines Vereines in der Hessenliga gespielt, in der vergangenes Jahr zwischen dem vorderen und hinteren Paarkreuz Welten lagen. Bei der Aufstellung für diese Saison hat der KL streng nach LZ aufgestellt und den 3er wurde zum 1er und der 1er wurde zum 3er gemacht. Bloß daß der eigentliche 1er in der Hessenrangliste 10 Plätze weiter vorne placiert war und bei allen Veranstaltungen bessere Ergebnisse aufzuweisen hatte.
Obwohl dem KL diese Ergebnisse vorgelegt worden sind, war er nicht bereit, seine Entscheidung zu überdenken, da für ihn nur die LZ maßgeblich war. Hier hat nicht nur das Fingerspitzengefühl gefehlt, im Prinzip war es entgegen der Wettspielordnung, da die Spielstärke durch diverse Placierungen auf allen Ebenen bewiesen wurden.
Folge ist, daß sich der eigentliche 3er vorne ganz gut schlägt, aber aller Wahrscheinlichkeit nach mit den hinten meist unterforderten eigentlichen 1er wieder wechselt und auch lt. LZ wechseln muß. Vielleicht sollten KL in solchen nachgewiesenen Sonderfällen etwas besonnener reagieren.
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Carpe diem
Mephisto
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