Zitat:
|
Zitat von Michael Frey
Naja, so richtig viel zum Aufdröseln gibts da ja nicht.
Auch hier muss die Regelung
ITTR B 4.1.2
kurze Unterbrechungen zum Abtrocknen nach jeweils 6 Punkten von Beginn jedes Satzes an...
ausgelegt werden.
Wir wenden -wie immer- die 4 klassischen juristischen Auslegungskriterien an (grammatikalisch [Was sagt der Satz selbst], systematisch [Wie fügt er sich in die Systematik des Regelwerks ein], teleologisch [Was ist das Ziel der Regelung] und historisch [Was wollte der "Regelungsgeber" bei Erlass der Regelung damit erreichen]).
1. grammatikalische Auslegung
Der Satz ist mehrdeutig. Es wird nicht klar, wie oft der Spieler/die Spieler nach jeweils 6 Punkten sich Abtrocknen dürfen. Deswegen kam Kakerlake auch auf die Idee, man könnte zweimal zum Handtuch greifen. (Auch hier ist die Regel wieder unscharf formuliert. Man hätte auch schreiben können: Jeder Spieler darf nur nach jeweils 6 gespielten oder gewerteten Punkten einmal eine kurze Unterbrechung zum Abtrocknen in Anspruch nehmen (, es sei denn: die Ausnahme mit nasser Brille/nassem Schläger usw.).
2. Systematische Auslegung
Auch hier wieder eine Ausnahmeregelung (die auch im Kontext weiterer Ausnahmeregelungen (-> Spielunterbrechungen) steht), daher eng auszulegen. Grundsätzlich keine Handtuchpause während des Satzes, Ausnahme: nach je 6 Punkten.
3. teleologische Auslegung
Da wirds schon deutlicher. Die Regelung hat das Ziel, eine Verlängerung des Spiels durch zahlreiche Handtuchpausen oder taktische Handtuchpausen zur Durchbrechung des Spielflusses (des Gegners) zu verhindern. Daraus wird deutlich, dass der Spielablauf grundsätzlich nicht bzw. nur so wenig wie nötig durch Handtuchpausen unterbrochen werden soll und wenn dann nur vorhersehbar nach jeweils sechs Punkten. Daraus folgt auch, dass nur eine Handtuchpause pro Spieler nach sechs gewerteten Punkten gewährt werden soll. Mehrere Handtuchpausen in kürzeren Intervallen würde dem Sinn der Regelung zuwiderlaufen.
4. historische Auslegung
Nach meinem lückenhaften Gedächtnis war das auch der Wille der Regelungsgeber: Verhinderung/Vorbeugung übermäßiger/taktischer Handtuchpausen durch verlässliche Regelung der Handtuchpausen.
Noch kurz zur Frage, ob es auf gewertete oder tatsächlich gespielte Punkte ankommt: Es kommt auf die gewerteten Punkte an: Punkt ist, was als Punkt gewertet wird. Aus dem Wortlaut ergibt sich nichts anderes - systematisch betrachtet: Die Handtuchpause muss vorhersehbar und verlässlich sein. Das ist (für Spieler, Zuschauer...) am ehesten am Spielstand (also gewerteten Punkten) ablesbar.
Damit ist das Ergebnis klar: Nach sechs gewerteten Punkten darf jeder Spieler nur einmal zum Handtuch, danach muss er wieder sechs Punkte warten.
|
danke fuer deine sehr ausfuehrlich antwort!! nomalerweise koennte man den thread jetzt schliessen, aber.....
..ich wette, das kakerlake noch etwas findet um doch noch 5 andere regelfeste user zu einer antwort zu bewegen

.