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Zitat von Noppenklopper
Jetzt hast du einen meinen Lieblingspunkte angesprochen. Das ist nämlich nicht die einzige Stelle, die m. E. den Regeln widerspricht. (Eine solche Divergenz war z. B. im letzten Jahr Bestandteil der DTTB-SR-Prüfung.)
Da die Regeln vom AGM der ITTF gemacht werden (und das Handbook vom für die Auslegung zuständigen URC der ITTF herausgegeben wird), steht eine solche "Interpretation" dem URC m. E. nicht zu. Nichtsdestotrotz ist das Handbook für die SR und OSR bindend.
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Sehr spannend.
Wir sind uns wohl darüber einig, dass die ITTR des AGM der ITTF einen höheren Rang haben als die Interpretation im Handbook for Match Officials. Die ITTR sind Regeln für alle Tischtennisspieler weltweit, die Interpretationen im Handbook (wahrscheinlich?) nur für die SR/OSR als interne Auslegungshilfe gedacht...
Normalerweise sind Regeln, die gegen höherrangiges Recht verstoßen, nichtig, also (zumindest in D) so zu behandeln, als wären sie nie auf der Welt gewesen (vgl. § 134 BGB).
Fraglich und rechtlich spannend ist, ob der SR die Handbook-Regel dann selbst nicht anwenden (verwerfen) darf (wie etwa bei vorkonstitutionellem verfassungswidrigem Recht) oder ob er das Spiel aussetzen muss und die Situation zur Überprüfung den Gerichten vorlegen muss (so bei nachkonstitutionellem verfassungswidrigen Recht) oder ob er sehenden Auges rechtswidrig handeln muss.
Wie wurde diese Abweichung bei der SR-Prüfung behandelt?
Kannst Du mir auch mal die bislang bekannten anderen Beispiele posten/mailen?
Viele Grüße